AVB

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN AVB

für die von der

Borsodi Műhely Fémmegmunkáló Korlátolt Felelősségű Társaság (9027 Győr, Juharfa utca 8, Handelsregisternummer: 08-09-00006060), als Unternehmer, bei der Durchführung von wirtschaftlicher Tätigkeit abgeschlossenen Rechtsgeschäfte (Vertragsbeziehungen)

1. Geltungsbereich der allgemeinen Vertragsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für alle in dem Einzelvertrag nicht geregelten Punkte bei der Erbringung aller Dienstleistungen wie Planung – Fertigung – Installation – Wärmebehandlung – Materialprüfung – Lohnmessung und – Kalibrieren von Messgeräten von ausschließlicher Gültigkeit.

Von den Allgemeinen Vertragsbedingungen dürfen die Parteien ausschließlich mit einer schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung abweichen.

2. Angebot

Die von der Borsodi Műhely Kft. erteilten Angebote sind kostenlos. Die Anlagen der Angebote – Abbildungen, Schaltpläne, technische Parameter, Spezifikationen usw. – sind im allgemeinen vorläufig und informativ und dienen ausschließlich zur Information. Für den Inhalt der Angaben des Auftraggebers ist der Auftraggeber verantwortlich. Die im Angebot ausgearbeiteten technischen Lösungen sind geistige Produkte der Borsodi Műhely Kft.

3. Angebotspreise

Die von der Borsodi Műhely Kft. gewährten Angebotspreise sind immer individuelle Preise. Die Angebote stellt die Borsodi Műhely Kft. in der Währung aus, die auf dem vom Auftraggeber ausgefüllten Auftragsformular angegeben wurde. Die herausgegebenen Preisverzeichnisse sind immer unverbindlich. Die individuelle Preisgestaltung erfolgt nach diesbezüglicher Vereinbarung.

Bei Wärmebehandlungsdienstleistungen wird der Preis aufgrund der am Warenabnahmeort (9027 Győr, Juharfa u.8) ausgehängten Preisliste festgelegt.

4. Auftrag

Der „Auftrag“ des Auftraggebers ist das Angebot des Auftraggebers zum Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt mit dem Zuschicken der „Auftragsbestätigung“ oder dem Abschluss des „Werkvertrages“ zustande und wird mit der Abnahme der bestellten Ware oder der Abnahme des Projektes und dann der Bezahlung des Gegenwertes erfüllt.

Die Borsodi Műhely Kft. verweigert die Annahme des Auftrags, wenn:

  • der Auftraggeber früher nicht seine Pflichten zur Abnahme der Ware oder zur Bezahlung des Gegenwertes der Ware erfüllt hat,
  • wenn er auf andere Weise die Bedingungen des Einzelvertrages oder der Allgemeinen Vertragsbestimmungen verletzt hat,
  •  wenn er aktuell Zahlungsverzug gegenüber der Borsodi Műhely Kft. hat,
  • wenn der Auftrag nicht mit den im Angebot angegebenen Bedingungen erteilt wird.
  • das für die Dienstleistung übergebene Produkt über keine Materialspezifikation verfügt (Vorgeschichte des Produktmaterials) bzw. der Auftraggeber keine Härtewerte angibt und/oder nicht die von der Borsodi Műhely Kft. festgelegten Werte 2HRC oder +50 HV akzeptiert.

5. Lieferfrist

Bei den bestellten Posten beginnt die Leistungsfrist mit der Auftragsbestätigung und wird zu dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Termin erfüllt, wenn sich die Parteien über alle technischen und kommerziellen Bedingungen geeinigt haben bzw. der Auftraggeber alle für die fristgerechte Erfüllung notwendigen Maßnahmen ergriffen hat (z.B. Auftrag, Vorausüberweisung usw.).

Bei nicht vermeidbaren Umständen Höherer Gewalt – auf die die Borsodi Műhely Kft. keinen Einfluss hat – kann sich die Lieferfrist um den Zeitraum, in dem der Zustand Höherer Gewalt vorlag, verlängern.

Bei Planung, Fertigung, Installation, Wärmebehandlung, Materialprüfung, Lohnmessung und Kalibrieren von Messgeräten wird die Leistungsfrist unter Berücksichtigung der laufenden weiteren Leistungen festgelegt.

Das von der Borsodi Műhely Kft. herausgegebene Angebot behält nach dem Zuschicken an den Auftraggeber 30 Tage ab dem auf dem Angebot stehenden Datum seine Gültigkeit und sie ist innerhalb dieser Frist verpflichtet, die Leistungen angebotsgemäß zu erbringen. Bei Aufträgen nach der 30tägigen Gültigkeit des Angebots wird von der Borsodi Műhely Kft. ein neues Angebot erstellt, dessen Inhalt von dem Inhalt des vorhergehenden Angebots abweichen kann.

6. Erfüllung

Sollte keine andere Vereinbarung vorliegen, ist der Erfüllungsort die Niederlassung der Borsodi Műhely Kft.: 9027 Győr, Juharfa utca 8 bzw. die Zweigniederlassung: 5310 Kisújszállás, Piac utca 7.

Die Leistung wird bei Übergabe des Produktes an den Spediteur oder den Transportunternehmer oder auch bei Versenden des Produktes erbracht. Die Borsodi Műhely Kft. ist auch zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt, wenn die auf diese Weise erfolgende Leistung für den Auftragnehmer nicht belastender ist als die vertragliche Erfüllung der Leistung. Die Gefahrtragung wird mit der Übergabe an den Auftraggeber oder den Spediteur/Transportunternehmer übertragen. Den Transport übernimmt die Borsodi Műhely Kft. auf Ersuchen des Auftraggebers mit den vom Auftraggeber angegebenen Risiken. Die Borsodi Műhely Kft. kann bei ihrer Leistung Subunternehmer in Anspruch nehmen. Sie ist für die Leistung des Subunternehmers auf die gleiche Weise verantwortlich, als hätte sie die Leistung selbst erbracht.

7. Leistungsnachweis

Die Borsodi Műhely Kft. übergibt die fertiggestellten Leistungen im Rahmen eines Übergabeverfahrens mit Lieferschein oder Leistungsnachweis an den Auftraggeber. Bei der Abnahme ist es nicht erforderlich, diejenigen Eigenschaften der Produkte zu prüfen, deren Qualität zertifiziert wird.

8. Rechnungsstellung, Preise

Die Preise sind Forint- bzw. Euro-Nettopreise, in denen die Mehrwertsteuer nicht enthalten ist.

Bei der Tätigkeit der Borsodi Műhely Kft. aufgrund von Einzelaufträgen werden die Arbeiten im Abrechnungsmonat bei Erfüllung der Leistung abgerechnet, wobei die Borsodi Műhely Kft. eine Rechnung ausstellt.

Finanzielle Leistung

Der Auftraggeber hat den Gegenwert der Rechnung gemäß der auf dem Auftrag angegebenen und festgelegten Zahlungsart und dem vereinbarten Zahlungsrhythmus fristgemäß zu bezahlen. Bei Wärmebehandlungs-Arbeiten hat der Auftraggeber den Gegenwert nach den auf der Rechnung angegebenen Bedingungen zu bezahlen.

Voraussetzung für die Ausstellung und die Annahme der Rechnung sind der von den Vertretern der Parteien unterschriebene Leistungsnachweis, der Lieferschein oder die Paketempfangsbestätigung.

Kontonummer des Unternehmers:

Bei Forint-Überweisung: 10700031-45242506-51100005 CIB Bank Zrt.

IBAN-Nummer : HU66 10700031 45242506 51100005

SWIFT-Code: CIBHHUHB

 

Bei Euro-Überweisung: HU24 10700031 45242506 524000

SWIFT-Code: CIBHHUHB

 

Bei Euro-Überweisung: SK44 75000000004020372707

SWIFT-Code: CEKOSKBX

9. Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Wenn der Auftraggeber offene (abgelaufene) Rechnungen hat, dann erfüllt die Borsodi Műhely Kft. ausschließlich bei Vorabüberweisung oder Barzahlung den Auftrag.

Auftraggeber mit mehr als 30 Tagen Zahlungsverzug oder mit mehr als drei verspäteten Zahlungen haben an die Borsodi Műhely Kft. 10% Verzugszinsen zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug macht die Borsodi Műhely Kft. die bis zur Begleichung der vollen Summe eintretenden, 3% überschreitenden Wechselkursänderungen nachträglich für den rückständigen Betrag geltend. Wenn der Abschluss der (Teil-) Arbeit aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, zu der im Vertrag vereinbarten Frist nicht erfolgen kann, ist die Borsodi Műhely Kft. am Tag der ursprünglichen Erfüllungsfrist berechtigt, im Verhältnis zum Fertigstellungsgrad eine (Teil-) Rechnung einzureichen.

10. Eigentumsrecht

Bis zum vollständigen Begleichen des Gegenwertes bleibt das Produkt Eigentum des Unternehmers (Vorbehalt des Eigentumsrechtes). Eine Ausnahme stellen die Eigentum des Auftraggebers darstellenden und dem Unternehmer zur Arbeit übergebenen Werkstücke dar.

11. Haftung

Für Schäden, die nicht an dem bestellten Produkt entstanden sind, haftet die Borsodi Műhely Kft. nur dann, wenn diese von ihr verschuldet wurden.

Die Borsodi Műhely Kft. wird von der Haftung befreit, wenn der Vertragsbruch durch einen nicht beeinflussbaren, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Umstand verursacht wurde und es nicht zu erwarten war, dass sie den Umstand vermeiden oder den Schaden beseitigen kann. Die Haftung für Schäden der Borsodi Műhely Kft. darf die Höhe des der Borsodi Műhely Kft. aufgrund des Vertrages zustehenden Honorars nicht überschreiten, ausgenommen wenn die Borsodi Műhely Kft. vorsätzlich Schaden, Schaden am Leben, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit und Schaden durch eine Straftat verursacht hat.

Die Haftung der Borsodi Műhely Kft. ist für alle diejenigen Schäden ausgeschlossen, die Folgen der ungeeigneten Qualität des vom Auftraggeber übergebenen Materials sind – z.B. Materialfehler, Bearbeitungsrückstände, falsche Fertigungstechnologie usw. –, gleichzeitig steht der Borsodi Műhely Kft. der Gegenwert der von ihr erbrachten Leistung – das heißt das Honorar – zu. Die Borsodi Műhely Kft. haftet außerdem nicht für die Schäden, die während der Lagerung, des Transportes und der Zollbearbeitung entstanden sind, obwohl sie die zu erwartende Sorgfalt angewandt hat.

Die Borsodi Műhely Kft. verfügt über eine Unternehmer- und Dienstleister-Haftpflichtversicherung.

12. Garantie, Gewährleistung, Garantiebedingungen

Für die von der Borsodi Műhely Kft. hergestellten bzw. bearbeiteten Produkte sind die gesetzlich vorgeschriebenen bzw. vom Hersteller übernommenen Garantiezeiten maßgebend.

Die unsachgemäße Benutzung, Reparatur, Umgestaltung und die in diesem Zusammenhang auftretenden Fehler fallen nicht unter die Garantie.

13. Bearbeitung von Garantiefällen

Wenn innerhalb der Garantiezeit Mängel an dem Produkt aufgetreten sind, hat der Auftraggeber darüber unverzüglich die Borsodi Műhely Kft. zu benachrichtigen. Nach vorheriger Abstimmung hat er dann das Produkt – wenn es sich nicht um eine fest eingebaute Anlage handelt – persönlich, mit Boten oder per Post auf die Niederlassung der Borsodi Műhely Kft. zu verbringen.

Bei begründeten Ansprüchen des Auftraggebers erstattet die Borsodi Műhely Kft. nachträglich die Transportkosten bis in Höhe der eigenen Transportkosten der Borsodi Műhely Kft.

Die Produkte müssen zur Geltendmachung von Umtauschansprüchen in der ursprünglichen Verpackung, mit dem Werkszubehör zurückgeschickt werden. Bei der Lieferung per Post oder Botendienst ist es erforderlich, außer den notwendigen Dokumenten, eine Fehlerbeschreibung sowie eine telefonische Kontaktmöglichkeit am Tag anzugeben. Die Produkte müssen mit einer geeigneten Verpackung versehen werden, für Schäden während des Transports übernimmt die Borsodi Műhely Kft. keine Haftung.

Die rückgelieferten Produkte werden geprüft. Die Borsodi Műhely Kft. stellt fest, ob diese repariert werden können oder ob Anspruch auf Umtausch besteht. Schäden wegen unsachgemäßer Nutzung und die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

14. Schadensfälle, die nicht unter die Garantie fallen

Die Beschädigung von Waren während des Transports fällt nicht unter die Garantie (das Eintreten eines derartigen Schadens haben der Auftraggeber und der Transportunternehmer bei der Abnahme der Ware zu protokollieren).

Die Garantie ist ausgeschlossen bei mechanischen Beschädigungen, unsachgemäßer Montage, unsachgemäßer Inbetriebnahme, unsachgemäßer Benutzung, Behandlung oder Lagerung.

Es kann ebenfalls keine Garantie bei Schäden wegen Benutzung wider die Bedienungsanleitung, nicht zweckentsprechender Nutzung, bei Benutzung unter anderen Umständen, als in der Dokumentation oder in dem einschlägigen Katalog angegeben wurde.

Garantie und Haftung gelten nicht für den natürlichen Verschleiß von Gleit- und Verschleißteilen.

15. Kundenreklamation

Ort für die Geltendmachung der Reklamation ist der Sitz der Borsodi Műhely Kft. Die beanstandete Ware muss in der ursprünglichen Verpackung zurückgeschickt werden. Die Borsodi Műhely Kft. haftet nicht für Schäden wegen Unzulänglichkeit und Ungeeignetheit der Verpackung. Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen sind das Vorzeigen der Rechnung (wenn bei dem Kauf eine ausgestellt/beigefügt wurde) und die Beschreibung des Fehlers.

Wenn die Reklamation nicht begründet ist, schickt die Borsodi Műhely Kft. nach der Feststellung des Fehlers ein Preisangebot über die voraussichtlichen Reparaturkosten an den Auftraggeber.

Wenn der Auftraggeber die Reparaturkosten übernimmt, führt die Borsodi Műhely Kft. die Reparatur aus oder lässt sie ausführen, dann stellt sie eine Rechnung an den Auftraggeber über die Reparaturkosten aus.

Wenn der Auftraggeber die Reparatur nicht wünscht, dann werden dem Auftraggeber die bisher entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (Transport, Fehleraufnahme usw.).

Bei Anerkennung der Beanstandung erstattet die Borsodi Műhely Kft. dem Auftraggeber die Transportkosten bis zu höchstens den von der Borsodi Műhely Kft. angewandten Transportkosten.

16. Geistiges Produkt, Urheberrecht

Die Borsodi Műhely Kft. behält sich ihre Urheberrechte für die in Installations- oder Projektangeboten vorgestellten eigenen technischen Lösungen als geistige Produkte vor.

17. Datenschutz, Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen bei der Erfüllung des Vertrages zur Kenntnis gekommenen, sich auf die andere Partei beziehenden, nicht öffentlichen, vertraulichen Daten, Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln, zu bewahren bzw. geheim zu halten.

Als Geschäftsgeheimnis gelten auch alle technischen Inhalte der Gegenstand des Vertrages darstellenden Produkte, damit verbundene Konzeptionen, Bestandteile oder Anlagen.

Die Parteien dürfen ohne die vorherige gegenseitige schriftliche Zustimmung keine Spezifikationen, Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Organisation und dem Betrieb der anderen Partei, in deren Besitz sie gelangt sind, verwenden, ausgenommen, wenn das zur Erfüllung des Vertrages oder zur eigenen Verwendung des Produktes erforderlich ist.

Derartige und ähnliche Maßnahmen jeder Art gelten ebenfalls für die einbezogenen Subunternehmer.

18. Referenz

Die Borsodi Műhely Kft. ist berechtigt, sich auf den mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag bzw. die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als Referenz zu berufen, wenn das von Dritten bei Ausschreibungen, öffentlichen Aufträgen oder Verhandlungen zu Vertragsabschlüssen ausdrücklich verlangt wird. Bei der Angabe als Referenz darf die Borsodi Műhely Kft. Referenzen verlangenden Dritten ohne die Einholung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers ausschließlich die Existenz des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages und den Gegenstand des Vertrages (unter Angabe der Gegenstand des Vertrages darstellenden Ware bzw. der Menge der Leistung) mitteilen.

19. Auflösung, Kündigung von Vereinbarungen, Verträgen

Der Vertrag der Parteien gilt für die Dauer der von der Borsodi Műhely Kft. erbrachten Leistungen und erlischt mit der vertragsgerechten Erfüllung des Vertrages.

Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien schriftlich geändert werden.

Jede der Parteien kann das Recht der sofortigen Kündigung nutzen, wenn gegen die andere Partei rechtskräftig ein Liquidierungsverfahren eingeleitet wird oder die andere Partei wesentliche Vertragspflichten schwer verletzt.

20. Höhere Gewalt

Unter Höherer Gewalt verstehen die Parteien ein Ereignis oder Vorkommnis, das unabhängig von dem Willen der betroffenen Partei eintritt und dem die betroffene Partei nicht vorbeugen kann oder das die Partei nicht beseitigen kann. Die Partei, die sich auf Höhere Gewalt beruft, ist verpflichtet, die andere Partei binnen kürzester Zeit über das Eintreten des Ereignisses zu informieren. Für Schäden, die sich durch das Versäumen der Benachrichtigung ergeben, haftet die dazu verpflichtete Partei.

Unabhängig davon, welche Partei von Höherer Gewalt betroffen ist, haben die Parteien Verhandlungen durchzuführen, damit sie abhängig von der Art Höherer Gewalt nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen über die Milderung des Schadens oder im Notfall über eine eventuelle Auflösung des Vertrages entscheiden können.

21. Sonstige Bestimmungen

Die Vertragsparteien sind verpflichtet, miteinander zu kooperieren. In diesem Rahmen sind sie verpflichtet, einander über alle wesentlichen Punkte und Umstände im Zusammenhang mit dem Vertrag zu informieren. Die Rechtserklärungen, Reklamationen, Aufforderungen oder Informationen zur Leistung hat die Partei, die sie mitteilt, in Schriftform zu fassen und dem Vertreter der anderen Partei zu übergeben oder an den Sitz der Vertragspartei als Einschreiben, per Fax oder elektronisches Schreiben zu schicken. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass sie sich letztlich nicht auf Tatsachen oder Umstände berufen können, für die sie ihrer schriftlichen Informationspflicht trotz besseren Wissens nicht nachgekommen sind.

22. Rechtsmittel

Bei eventuell auftretenden Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien abhängig von der Zuständigkeit als ausschließlichen Gerichtsstand das Bezirksgericht Győr bzw. das Landgericht Győr.

Bei den in den Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht geregelten Punkten sind die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der dafür maßgebenden gesetzlichen Vorschriften ausschlaggebend.

Győr, den 28. Februar 2017

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen sind für die ab dem 1. März 2017 abgeschlossenen Rechtsgeschäfte anzuwenden.

Borsodi László jr.

Geschäftsführender Direktor